Dr. Schadde & Dr. Teipel
Fachärztinnen für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Marktstrasse 1
26382 Wilhelmshaven
Tel. 04421/33333
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Viele Krebsarten sind heute heilbar, wenn sie früh genug erkannt werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Neuregelung der Krebsvorsorge für Frauen ab dem Jahr 2020 beschlossen. Hintergrund dafür sind die Erkenntnisse über den Zusammenhang von Humanen Papillomaviren (HPV) und der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs sowie die Tatsache, dass mittlerweile die jungen Mädchen seit geraumer Zeit gegen HVP geimpft werden.
Was beinhaltet die gesetzliche Vorsorge nun?
Es gibt viele medizinisch sinnvolle Leistungen zur Früherkennung von Erkrankungen, wie zum Beispiel spezielle Ultraschalluntersuchungen, die leider nicht von der Krankenkasse getragen werden. Diese Leistungen werden auf Wunsch für Sie durchgeführt. Die Bezahlung muss allerdings privat erfolgen, dabei wird wie allgemein üblich die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angesetzt.
Je nach individuellem Risiko der Frau ist es durchaus sinnvoll, den PAP-Abstrich weiterhin jährlich durchzuführen.
Durch die zusätzliche Ultraschalluntersuchung von der Scheide aus können nicht tastbare Veränderungen von Gebärmutter, Eierstöcken und Harnblase frühzeitig erkannt werden.
Durch die Ultraschalluntersuchung kann eine Verbesserung der herkömmlichen Diagnostik und Behandlung erreicht werden.
Mittels hochauflösendem Brustultraschall können bereits wenige Millimeter große Veränderungen in der Brust erkannt werden, lange bevor sie getastet werden können.
Die Untersuchung ist gerade bei jungen Frauen mit sehr dichtem Drüsengewebe der Mammographie überlegen. Ein großer Vorteil des Ultraschalls ist außerdem, dass keine Belastung des Körpers durch Röntgenstrahlung vorliegt.
Dieses Verfahren sollte zusätzlich zur Mammographiekontrolle erfolgen.
Der Test sucht spezifisch nach Blutspuren in der Stuhlprobe. Er ist wesentlich zuverlässiger als der gesetzlich empfohlene chemische Okkultbluttest. Er wird nicht durch Nahrungsmittel verfälscht, so dass keine besondere Diätmaßnahme beachtet werden muss. Es genügt einmalig eine erbsengroße Stuhlmenge.
Der Krebs der Harnblase ist mit 2-3% der Krebserkrankungen selten. Er steht jedoch bei den durch Nikotin verursachten Krebserkrankungen an zweiter Stelle.
Daher empfehlen wir besonders Raucherinnen oder Frauen, die häufig mit Farbstoffen oder chemischen Schadstoffen in Kontakt kommen ( Friseurinnen, Chemie, Farb, Lederindustrie) diese Zusatzleistung gelegentlich wahrzunehmen.
Der Test bestimmt ein Protein als Indikator für einen Blasentumor.
HPV sind sogenannte Papillomaviren, die Veränderungen am Gebärmutterhals verursachen können. Die Übertragung erfolgt durch Sexualverkehr. Gegenwärtig werden Frauen im Rahmen der Krebsvorsorge nicht routinemäßig auf das Vorliegen von HPV untersucht. Stattdessen besteht die Früherkennung aus dem PAP-Abstrich, mit dem Zellen aus dem Gebärmutterhals auf Anzeichen von Veränderungen untersucht werden. Der HPV-Test hingegen weist HPV nach, noch bevor Zellveränderungen sichtbar werden. Durch diesen Test können Ärzte ein eventuelles Krebsrisiko besser einschätzen und die Frauen gezielt überwachen.
Die Durchführung eines HPV-Test ist sinnvoll:
Sollten Sie im Hinblick auf die Entstehung eines Gebärmutterhalskrebses beunruhigt sein, können Sie die HPV-Untersuchung selbstverständlich auch ohne die erwähnten Einschränkungen durchführen lassen.
Chlamydien sind Bakterien, die durch Geschlechtsverkehr übertragen werden. Viele Menschen tragen diese Bakterien unerkannt. In Deutschland sind vor allem junge Frauen betroffen. Durch die Infektion kann es zu schweren Entzündungen der Eileiter und der Gebärmutter kommen, im schlimmsten Fall zu Unfruchtbarkeit. Durch die Gabe von Antibiotika kann die Infektion behandelt werden. Frauen sollten je nach Lebenssituation einen jährlichen Test durchführen lassen. Der Test erfolgt durch eine Urinprobe. Dabei sollte Urin untersucht werden, der mindestens zwei Stunden in der Harnblase war. In Deutschland wird die Chlamydienuntersuchung bis zum 25. Lebensjahr ein Mal jährlich von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
Als Ursache für die tödliche AIDS-Erkrankung wurde das HI-Virus (HIV: Humanes Immunschwäche Virus) nachgewiesen. Wer mit dem Virus angesteckt ist, kann jahrelang symptomlos bleiben. Es vergehen oft viele Jahre bis die Erkrankung ausbricht. In diesem Zeitraum fühlen sich die Infizierten völlig gesund, sie können aber das Virus an andere Menschen weitergeben.
Mit dem HIV-Test wird das Vorliegen von Antikörpern gegen HIV im Blut nachgewiesen. Die Blutuntersuchung auf HIV ist eine Wunschleistung. Die Krankenkassen übernehmen jedoch die Kosten der Untersuchung, wenn der Arzt den Verdacht auf eine HIV-Infektion hat und ebenfalls auf Wunsch der Patientin während der Schwangerschaft.
Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs: HPV-Impfung
HPV: Humane Papillom Viren
Die Papilloma-Virus-Infektion ist eine der häufigsten sexuell übertragbaren Erkrankungen. Der Häufigkeitsgipfel liegt in Abhängigkeit vom Sexualverhalten im Alter zwischen 20 und 30 Jahren. Die Durchseuchung ist je nach Altersgruppe sehr hoch. Diese Viren sind weltweit verbreitet. Bisher konnten mehr als 100 verschiedene Typen isoliert werden. HPV-Typen, die als sog. Low risk Typen (Niedrigrisiko) bezeichnet werden, verursachen im Genitalbereich gutartige Warzenbildungen. Sog. High risk Typen spielen eine Rolle bei der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs und seinen Vorstufen sowie bei der Entsehung von Scheidenkrebs und Analkrebs.
Bei 80% der HPV-infizierten Frauen bekämpft die körpereigene Abwehr die Infektion innerhalb eines Jahres erfolgreich, während bei 20% eine chronische Infektion über Jahre fortbesteht und dann ein erhebliches Risiko für die Krebsentstehung bildet. Ca 5% der mit HPV infizierten Frauen entwickeln etwa 10 bis 20 Jahre nach der Infektion einen Gebärmutterhalskrebs.
Mit der HPV-Impfung besteht die Möglichkeit, das Risiko für eine Gebärmutterhalserkrankung zu verringern. Dabei ist der Nutzen am größten, wenn vor dem ersten Geschlechtsverkehr geimpft wird.
Die Impfung wirkt jedoch nicht gegen alle gefährlichen HPV-Typen, weshalb die jährliche Krebsfrüherkennung wichtig bleibt!
Wer soll sich impfen lassen? - Empfehlung der Ständigen Impfkommission
Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts hat die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) für alle Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren empfohlen. Spätestens bis zu dem 18. Lebensjahr (d.h. bis zu dem Tag vor dem 18. Geburtstag) sollen versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden.
Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte
Alle von der STIKO empfohlenen Impfungen werden von der Krankenkasse erstattet.
Das sich die Empfehlung der STIKO nur an Mädchen von 9 bis 17 Jahre richtet, müssen Interessierte anderen Alters bei ihrer jeweiligen Kasse erfragen, ob diese auch außerhalb dieser Empfehlung die Kosten trägt.
Privatversicherte Personen
Es empfiehlt sich, die Kostenübernahme vorab mit der entsprechenden Krankenkasse abzuklären. In der Regel übernehmen private Krankenkassen die von der STIKO empfohlenen Impfungen.
Durchführung
Je nach Alter:
Mädchen im Alter von 9-13 Jahren Zweidosenschema: Erstinjektion und 6 Monate später
Mädchen ab 14 Jahren: 3 Injektionen innerhalb eines halben Jahres
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